Psychotherapie

Ablauf und Abrechnung der Leistungen

Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen kann sowohl durch individuelle Faktoren, als auch gesellschaftliche Entwicklungen belastet werden.

Laut verschiedener Studien nehmen psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen, Essstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen zu. Die Symptome können je nach Alter und Entwicklungsstufe variieren. Jüngere Kinder zeigen oft Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität oder sozial auffälliges Verhalten, während Jugendliche häufiger unter Depressionen, sozialem Rückzug oder selbstverletzendem Verhalten leiden.

Mögliche Einflussfaktoren

  • Familie: Familiäre Probleme wie Trennung der Eltern, Verluste, häusliche Gewalt, Vernachlässigung oder hohe Erwartungen können die psychische Gesundheit stark belasten. Ein stabiles und unterstützendes familiäres Umfeld ist hingegen ein wichtiger Schutzfaktor.
  • Schule und Leistungsdruck: Hoher Leistungsdruck, Mobbing und soziale Ausgrenzung in der Schule sind bedeutende Stressfaktoren. Der Druck, in der Schule erfolgreich zu sein, kann zu Angststörungen und depressiven Symptomen führen.
  • Soziale Medien und Digitalisierung: Der Einfluss sozialer Medien kann sowohl positiv als auch negativ sein. Während soziale Medien Möglichkeiten zur Vernetzung bieten, können sie auch zu Vergleichsstress, Cybermobbing und einem verzerrten Selbstbild führen.
  • Gesellschaftliche Entwicklungen: Themen wie Klimawandel, politische Unruhen, Zukunftsängste und die Ungewissheit über die eigene berufliche Zukunft tragen ebenfalls zur psychischen Belastung bei.

Gerne vereinbaren Sie einen Termin mit mir, um gemeinsam zu klären, ob die psychischen Belastungen Ihres Kindes von Krankheitswert sind und eine Psychotherapie indizieren oder mit anderweitigen Handlungsstrategien aufgefangen werden können

 

Ablauf einer Psychotherapie

Der Ablauf einer Psychotherapie kann je nach Therapieform und individuellen Bedürfnissen variieren, aber im Allgemeinen umfasst er die folgenden Schritte:

1. Erstgespräch

Im Erstgespräch lernen sich dieder Therapeutin und dieder Patientin kennen. Es werden grundlegende Informationen zu den Beschwerden, Lebensumständen und bisherigen Erfahrungen gesammelt. Dieses Gespräch dient zu einer ersten Orientierung und der Planung des weiteren Procederes. Bei Kindern unter 12 Jahren sehe ich als Psychotherapeutin in der Regel zuerst die Eltern alleine ohne ihr Kind.

2. Diagnostik und Zielsetzung

Nach den ersten Sitzungen wird häufig eine Diagnose gestellt, basierend auf den Informationen aus dem Erstgespräch und weiteren Gesprächen. Dieder Therapeutin und dieder Patientin formulieren gemeinsam konkrete Ziele für die Therapie, wie z. B. die Linderung von Symptomen, das Erlernen neuer Verhaltensweisen oder das Bearbeiten bestimmter Konflikte.

3. Therapieverlauf

Die Therapie besteht aus regelmäßigen Sitzungen (z. B. wöchentlich), in denen spezifische Themen besprochen werden. Die Dauer einer Sitzung beträgt in der Regel 50 Minuten (inklusive Dokumentationszeit). 

Abhängig von der Diagnose und den Zielen wende ich als Psychotherapeutin entweder tiefenpsychologische oder analytische Psychotherapie an. Ich setze verschiedene Methoden und Techniken ein, um derdem Patientin und den Eltern zu helfen, ihre*seine Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen zu verstehen und zu verändern.

Für die Durchführung einer Psychotherapie sind die Motivation und die Ressourcen der Familie, die Therapie zu unterstützen, entscheidend. 

Grundlage der Psychotherapie ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient*in; Eltern und mir als Therapeutin, die sich zunehmend im therapeutischen Prozess entwickelt und es ermöglicht,  belastende Gedanken und Gefühle zuzulassen und zu bearbeiten.

Eltern sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen eines Kindes. Deshalb sind Sie als Eltern  wichtige Bündnispartner*innen  in der Durchführung einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Eltern können durch die Erkrankung des Kindes stark belastet sein, sich schuldig fühlen oder durch ungelöste Konflikte aus der eigenen Lebensgeschichte in die Probleme des Kindes verstrikt sein. Regelmäßige Gespräche mit den Eltern sind daher unverzichtbar, bei älteren Jugendlichen wird es nach individuellen Absprachen gehandhabt.

 

Abrechnung der Leistungen

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. 

Sind Sie, bzw. Ihr Kind gesetzlich krankenversichert, müssen Sie zum Erstgespräch lediglich die  Krankenkassenkarte mitbringen. 

5 Sprechstunden werden von der Krankenkasse ohne weitere Formalitäten übernommen. Im Rahmen der Sprechstunden wird die persönliche Situation besprochen und geklärt, ob eine weiterführende Therapie sinnvoll und therapeutisch indiziert ist. 

Eine Psychotherapie nach den Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherungen muss jeweils beantragt werden. Der Antrag auf Psychotherapie wird mit Ihnen besprochen und im Rahmen der Praxisorganisation für Sie bei den Krankenkassen gestellt.

 

Privatversicherte

Üblicherweise werden die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei Privatversicherten auch übernommen.                      Die genaue Kostenerstattung hängt immer von der jeweiligen Versicherung ab bzw. Ihrem individuellen Versicherungsvertrag, deshalb erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Behandlung zuschicken.                                                                               Meist werden die Kosten für bis zu 5 Sprechstunden ohne vorherige Genehmigung übernommen, so dass das weitere Procedere beim Erstgespräch besprochen werden kann. Eine weiterführende Therapie muss fast immer vor dem Beginn der Psychotherapie bei der Versicherung beantragt werden.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).                                                                                                                                                                                                           In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht beispielsweise für eine psychotherapeutische Sitzung                    derzeit 92,50 Euro je 50 Minuten.                                                                                                                                                                                                                     Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (2,8-fach / 112,61 Euro) den 2,3-fachen Satz überschreitet. Das bedeutet für Sie, dass Sie möglicherweise nicht die kompletten Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.

 

Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Therapie nach Antragsstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um Übernahmebedingungen zu klären.

 

Selbstzahler

Aus verschiedenen Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie manchmal selbst bezahlen. Auch dies ist in meiner Praxis möglich und hat den Vorteil, dass  die Befunderstellung für die Krankenversicherung und das Antragsverfahren entfällt. 

 

 

 

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