Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen kann sowohl durch individuelle Faktoren, als auch gesellschaftliche Entwicklungen belastet werden.
Laut verschiedener Studien nehmen psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen, Essstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen zu. Die Symptome können je nach Alter und Entwicklungsstufe variieren. Jüngere Kinder zeigen oft Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität oder sozial auffälliges Verhalten, während Jugendliche häufiger unter Depressionen, sozialem Rückzug oder selbstverletzendem Verhalten leiden.
Mögliche Einflussfaktoren
Gerne vereinbaren Sie einen Termin mit mir, um gemeinsam zu klären, ob die psychischen Belastungen Ihres Kindes von Krankheitswert sind und eine Psychotherapie indizieren oder mit anderweitigen Handlungsstrategien aufgefangen werden können
Ablauf einer Psychotherapie
Der Ablauf einer Psychotherapie kann je nach Therapieform und individuellen Bedürfnissen variieren, aber im Allgemeinen umfasst er die folgenden Schritte:
1. Erstgespräch
Im Erstgespräch lernen sich dieder Therapeutin und dieder Patientin kennen. Es werden grundlegende Informationen zu den Beschwerden, Lebensumständen und bisherigen Erfahrungen gesammelt. Dieses Gespräch dient zu einer ersten Orientierung und der Planung des weiteren Procederes. Bei Kindern unter 12 Jahren sehe ich als Psychotherapeutin in der Regel zuerst die Eltern alleine ohne ihr Kind.
2. Diagnostik und Zielsetzung
Nach den ersten Sitzungen wird häufig eine Diagnose gestellt, basierend auf den Informationen aus dem Erstgespräch und weiteren Gesprächen. Dieder Therapeutin und dieder Patientin formulieren gemeinsam konkrete Ziele für die Therapie, wie z. B. die Linderung von Symptomen, das Erlernen neuer Verhaltensweisen oder das Bearbeiten bestimmter Konflikte.
3. Therapieverlauf
Die Therapie besteht aus regelmäßigen Sitzungen (z. B. wöchentlich), in denen spezifische Themen besprochen werden. Die Dauer einer Sitzung beträgt in der Regel 50 Minuten (inklusive Dokumentationszeit).
Abhängig von der Diagnose und den Zielen wende ich als Psychotherapeutin entweder tiefenpsychologische oder analytische Psychotherapie an. Ich setze verschiedene Methoden und Techniken ein, um derdem Patientin und den Eltern zu helfen, ihre*seine Gedanken, Gefühle und Verhaltensweisen zu verstehen und zu verändern.
Für die Durchführung einer Psychotherapie sind die Motivation und die Ressourcen der Familie, die Therapie zu unterstützen, entscheidend.
Grundlage der Psychotherapie ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient*in; Eltern und mir als Therapeutin, die sich zunehmend im therapeutischen Prozess entwickelt und es ermöglicht, belastende Gedanken und Gefühle zuzulassen und zu bearbeiten.
Eltern sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen eines Kindes. Deshalb sind Sie als Eltern wichtige Bündnispartner*innen in der Durchführung einer Kinder- und Jugendlichentherapie. Eltern können durch die Erkrankung des Kindes stark belastet sein, sich schuldig fühlen oder durch ungelöste Konflikte aus der eigenen Lebensgeschichte in die Probleme des Kindes verstrikt sein. Regelmäßige Gespräche mit den Eltern sind daher unverzichtbar, bei älteren Jugendlichen wird es nach individuellen Absprachen gehandhabt.
Abrechnung der Leistungen
Gesetzlich Versicherte
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Sind Sie, bzw. Ihr Kind gesetzlich krankenversichert, müssen Sie zum Erstgespräch lediglich die Krankenkassenkarte mitbringen.
5 Sprechstunden werden von der Krankenkasse ohne weitere Formalitäten übernommen. Im Rahmen der Sprechstunden wird die persönliche Situation besprochen und geklärt, ob eine weiterführende Therapie sinnvoll und therapeutisch indiziert ist.
Eine Psychotherapie nach den Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherungen muss jeweils beantragt werden. Der Antrag auf Psychotherapie wird mit Ihnen besprochen und im Rahmen der Praxisorganisation für Sie bei den Krankenkassen gestellt.
Privatversicherte
Üblicherweise werden die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei Privatversicherten auch übernommen. Die genaue Kostenerstattung hängt immer von der jeweiligen Versicherung ab bzw. Ihrem individuellen Versicherungsvertrag, deshalb erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Behandlung zuschicken. Meist werden die Kosten für bis zu 5 Sprechstunden ohne vorherige Genehmigung übernommen, so dass das weitere Procedere beim Erstgespräch besprochen werden kann. Eine weiterführende Therapie muss fast immer vor dem Beginn der Psychotherapie bei der Versicherung beantragt werden.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). In der Regel wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt. Dies entspricht beispielsweise für eine psychotherapeutische Sitzung derzeit 92,50 Euro je 50 Minuten. Bitte beachten Sie, dass der Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (2,8-fach / 112,61 Euro) den 2,3-fachen Satz überschreitet. Das bedeutet für Sie, dass Sie möglicherweise nicht die kompletten Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.
Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Therapie nach Antragsstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um Übernahmebedingungen zu klären.
Selbstzahler
Aus verschiedenen Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie manchmal selbst bezahlen. Auch dies ist in meiner Praxis möglich und hat den Vorteil, dass die Befunderstellung für die Krankenversicherung und das Antragsverfahren entfällt.
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